Bericht des Aufsichtsrats
(NACH § 171 ABS. 2 AKTG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Geschäftsjahr 2015 war für den Volkswagen Konzern ein sehr bewegendes. Die Vorgänge im Zusammenhang mit der Abgasthematik sowie personelle Veränderungen im Aufsichtsrat und im Vorstand führten dazu, dass das Jahr 2015 auch im Hinblick auf die Arbeit des Aufsichtsrats ein außergewöhnliches war. Intensiver denn je befasste sich der Aufsichtsrat der Volkswagen AG daher regelmäßig und ausführlich mit der Lage und der Entwicklung des Unternehmens. Den uns nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben folgend, unterstützten und überwachten wir den Vorstand bei der Geschäftsführung und berieten ihn in Fragen der Unternehmensleitung. Dabei beachteten wir auch stets die diesbezüglichen Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). In sämtliche Entscheidungen, die für den Konzern von grundlegender Bedeutung waren, wurde der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Zusätzlich diskutierten wir turnusmäßig strategische Überlegungen mit dem Vorstand.
Der Aufsichtsrat erhielt vom Vorstand regelmäßig, zeitnah und umfassend Informationen in schriftlicher oder mündlicher Form über die Geschäftsentwicklung, die Planung und die Situation des Unternehmens einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements. Darüber hinaus unterrichtete der Vorstand den Aufsichtsrat fortlaufend über die Compliance und weitere aktuelle Themen. Entscheidungsrelevante Unterlagen gingen uns stets rechtzeitig vor den Sitzungsterminen zu. Monatlich erreichte uns zudem ein detaillierter Bericht des Vorstands über die aktuelle Geschäftslage und die Vorausschätzung für das laufende Jahr. Bei auftretenden Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen gab uns der Vorstand ausführliche Erläuterungen dazu in schriftlicher oder mündlicher Form. Gemeinsam mit dem Vorstand analysierten wir die Ursachen der Abweichungen und leiteten daraus gegensteuernde Maßnahmen ab. Zudem berichtete der Vorstand in den Sitzungen des Sonderausschusses Dieselmotoren regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Abgasthematik.
Auch zwischen den Sitzungsterminen traf sich der Vorsitzende des Aufsichtsrats beziehungsweise dessen Stellvertreter mit dem Vorstandsvorsitzenden zu regelmäßigen Gesprächen, in denen sie wichtige aktuelle Themen diskutierten, unter anderem die Strategie, die Planung, die Geschäftsentwicklung, die Risikolage und das Risikomanagement einschließlich der Fragen zur Compliance des Volkswagen Konzerns sowie ab September 2015 die Entwicklungen in der Diesel- und CO2-Thematik.
Der Aufsichtsrat kam im Geschäftsjahr 2015 zu insgesamt acht Sitzungen zusammen. Die durchschnittliche Präsenzquote betrug 95,0 %; mit Ausnahme von Herrn Akbar Al Baker haben alle Mitglieder des Aufsichtsrats an mehr als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse, denen sie angehören, teilgenommen. Eilbedürftige Angelegenheiten wurden zudem schriftlich oder unter Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel entschieden.