10 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

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ZUSAMMENSETZUNG DES STEUERERTRAGS UND -AUFWANDS

 

 

Mio. €

 

2015

 

2014

 

 

 

 

 

Tatsächlicher Steueraufwand Inland

 

812

 

2.073

Tatsächlicher Steueraufwand Ausland

 

2.047

 

1.559

Tatsächliche Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

 

2.859

 

3.632

davon periodenfremde Erträge (−)/ Aufwendungen (+)

 

(142)

 

(−230)

Latenter Steuerertrag (−)/ -aufwand (+) Inland

 

−2.075

 

−145

Latenter Steuerertrag (−)/ -aufwand (+) Ausland

 

−725

 

239

Latenter Steuerertrag (−)/ -aufwand (+)

 

−2.800

 

94

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

 

59

 

3.726

Der gesetzliche Körperschaftsteuersatz in Deutschland für den Veranlagungszeitraum 2015 betrug 15 %. Hieraus resultiert einschließlich Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag eine Steuerbelastung von 29,8 %.

Für die Bewertung der latenten Steuern wird im deutschen Organkreis ein Steuersatz in Höhe von 29,8 Prozent (Vorjahr: 29,8 Prozent) angewandt.

Die angewandten lokalen Ertragsteuersätze für ausländische Gesellschaften variieren zwischen 0 und 45 %. Bei gespaltenen Steuersätzen wird der Thesaurierungssteuersatz angewandt.

Die Realisierung steuerlicher Verlustvorträge aus Vorjahren führte im Jahr 2015 zu einer Minderung der laufenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag von 302 Mio. € (Vorjahr: 136 Mio. €).

Bisher noch nicht genutzte Verlustvorträge bestanden in Höhe von 18.407 Mio. € (Vorjahr: 12.726 Mio. €). Verlustvorträge in Höhe von 12.663 Mio. € (Vorjahr: 6.719 Mio. €) sind zeitlich unbegrenzt nutzbar, während 4.120 Mio. € (Vorjahr: 775 Mio. €) innerhalb der nächsten zehn Jahre zu verwenden sind. Darüber hinaus bestanden steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 1.624 Mio. € (Vorjahr: 5.232 Mio. €), die innerhalb eines Zeitraums von 15 beziehungsweise 20 Jahren genutzt werden können. Verlustvorträge in Höhe von 10.478 Mio. € (Vorjahr: 9.422 Mio. €), davon beschränkt nutzbar innerhalb der nächsten 20 Jahre 3.567 Mio. € (Vorjahr: 3.406 Mio. €), wurden insgesamt als nicht nutzbar eingeschätzt.

Aufgrund der Nutzung bisher nicht berücksichtigter steuerlicher Verluste und Steuergutschriften aus früheren Perioden mindert sich der tatsächliche Ertragsteueraufwand im laufenden Geschäftsjahr um 50 Mio. € (Vorjahr: 50 Mio. €). Der Betrag des latenten Steueraufwandes mindert sich um 110 Mio. € (Vorjahr: 49 Mio. €) aufgrund bisher nicht berücksichtigter steuerlicher Verluste und Steuergutschriften einer früheren Periode. Der latente Steueraufwand aus der Abwertung eines latenten Steueranspruchs beträgt 68 Mio. € (Vorjahr: 253 Mio. €). Der latente Steuerertrag aus der Zuschreibung eines latenten Steueranspruchs beträgt 212 Mio. € (Vorjahr: 117 Mio. €).

Die von verschiedenen Staaten gewährten Steuerguthaben betragen 800 Mio. € (Vorjahr: 906 Mio. €).

Für abzugsfähige temporäre Differenzen in Höhe von 1.643 Mio. € (Vorjahr: 1.531 Mio. €) und für Steuergutschriften, die innerhalb der nächsten 20 Jahre verfallen würden, wurde in Höhe von 439 Mio. € (Vorjahr: 504 Mio. €) – für unverfallbare Steuergutschriften in Höhe von 14 Mio. € (Vorjahr: 172 Mio. €) – in der Bilanz kein latenter Steueranspruch erfasst.

In Höhe von 193 Mio. € (Vorjahr: 290 Mio. €) wurden latente Steuerschulden für temporäre Differenzen sowie für nicht ausgeschüttete Gewinne von Tochtergesellschaften der Volkswagen AG wegen bestehender Kontrolle nach IAS 12.39 nicht bilanziert.

Im Geschäftsjahr 2006 wurde aufgrund geänderter gesetzlicher Bestimmungen in Deutschland erstmalig ein Körperschaftsteuererstattungsanspruch erfolgswirksam als laufender Ertragsteueranspruch aktiviert. Am Bilanzstichtag betrug der Barwert des Erstattungsanspruchs 259 Mio. € (Vorjahr: 380 Mio. €).

Aus Steuersatzänderungen resultierten konzernweit latente Steuererträge in Höhe von 2 Mio. € (Vorjahr: 7 Mio. € Aufwand).

Latente Steuern auf temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 8.466 Mio. € (Vorjahr: 831 Mio. €) wurden aktiviert, ohne dass diesen passive latente Steuern in entsprechender Höhe gegenüberstehen. Die bestehenden aktiven latenten Steuern der Gesellschaften des deutschen Organkreises, die aufgrund der positiven Ergebnisse der Vergangenheit aktiviert wurden, sind im Geschäftsjahr erstmalig in diese Betrachtung miteinzubeziehen. Die betroffenen Gesellschaften erwarten nach Verlusten im aktuellen Geschäftsjahr oder im Vorjahr in Zukunft positive steuerliche Einkünfte.

In Höhe von insgesamt 5.320 Mio. € (Vorjahr: 5.180 Mio. €) wurden latente Steuern in der Bilanz eigenkapitalerhöhend berücksichtigt, die auf direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen entfallen. Davon betreffen 2 Mio. € (Vorjahr: 2 Mio. €) Minderheitenanteile. Im laufenden Geschäftsjahr und im Vorjahr gab es Effekte aus Kapitaltransaktionen mit Minderheiten. Die Entwicklung der latenten Steuern nach Sachverhalten ist in der Gesamtergebnisrechnung dargestellt.

Im Geschäftsjahr wurden aus Eigenkapitalbeschaffungskosten resultierende Steuereffekte in Höhe von 11 Mio. € (Vorjahr: 19 Mio. €) dem Eigenkapital gutgeschrieben.

LATENTE STEUERN NACH BILANZPOSTEN

Auf Ansatz- und Bewertungsunterschiede bei den einzelnen Bilanzposten und auf steuerliche Verlustvorträge entfielen die folgenden bilanzierten aktiven und passiven latenten Steuern:

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LATENTE STEUERN NACH BILANZPOSTEN

 

 

AKTIVE LATENTE STEUERN

 

PASSIVE LATENTE STEUERN

Mio. €

 

31.12.2015

 

31.12.2014

 

31.12.2015

 

31.12.2014

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Immaterielle Vermögenswerte

 

306

 

306

 

9.570

 

9.479

Sachanlagen und Vermietete Vermögenswerte

 

3.946

 

3.767

 

7.152

 

6.092

Langfristige Finanzanlagen

 

24

 

13

 

23

 

37

Vorräte

 

1.882

 

1.883

 

744

 

697

Forderungen und sonstige Vermögenswerte (inklusive Finanzdienstleistungsbereich)

 

1.577

 

1.398

 

7.188

 

6.632

Sonstige kurzfristige Vermögenswerte

 

3.029

 

1.459

 

148

 

16

Pensionsrückstellungen

 

5.121

 

6.050

 

31

 

242

Verbindlichkeiten und sonstige Rückstellungen

 

11.532

 

8.660

 

2.241

 

869

Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern aus temporären Differenzen

 

−330

 

−433

 

 

Temporäre Differenzen nach Wertberichtigungen

 

27.087

 

23.104

 

27.097

 

24.065

Steuerliche Verlustvorträge nach Wertberichtigungen

 

2.455

 

1.129

 

 

Tax Credits nach Wertberichtigungen

 

347

 

228

 

 

Wert vor Konsolidierung und Saldierung

 

29.889

 

24.460

 

27.097

 

24.065

davon langfristig

 

(19.050)

 

(15.999)

 

(22.062)

 

(20.013)

Saldierung

 

24.110

 

20.207

 

24.110

 

20.207

Konsolidierung

 

2.248

 

1.625

 

1.446

 

916

Bilanzansatz

 

8.026

 

5.878

 

4.433

 

4.774

Nach IAS 12 sind latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten zu saldieren, sofern sie gegenüber der gleichen Steuerbehörde bestehen und fristenkongruent sind.

Der ausgewiesene Steueraufwand des Jahres 2015 von 59 Mio. € (Vorjahr: 3.726 Mio. €) war um 447 Mio. € höher (Vorjahr: 683 Mio. € niedriger) als der erwartete Steuerertrag von 388 Mio. €, der sich bei Anwendung eines Konzernsteuersatzes von 29,8 % auf das Vorsteuerergebnis des Konzerns ergeben würde.

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ÜBERLEITUNG VOM ERWARTETEN ZUM AUSGEWIESENEN ERTRAGSTEUERAUFWAND

Mio. €

 

2015

 

2014

 

 

 

 

 

Ergebnis vor Ertragsteuern

 

−1.301

 

14.794

Erwarteter Ertragsteuerertrag (−) /-aufwand (+) (Steuersatz 29,8 %; Vorjahr 29,8 %)

 

−388

 

4.409

Überleitung:

 

 

 

 

Abweichende ausländische Steuerbelastung

 

−386

 

−92

Steueranteil für:

 

 

 

 

steuerfreie Erträge

 

−1.976

 

−1.423

steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen

 

2.155

 

336

Effekte aus Verlustvorträgen und tax credits

 

155

 

334

permanente bilanzielle Differenzen

 

43

 

−23

Steuergutschriften

 

−84

 

−112

Periodenfremde Steuern

 

46

 

−271

Effekte aus Steuersatzänderungen

 

−2

 

7

Nicht anrechenbare Quellensteuer

 

439

 

308

Sonstige Steuereffekte

 

57

 

253

Ausgewiesener Ertragsteueraufwand

 

59

 

3.726