Dividende

DIVIDENDENPOLITIK

Unsere Dividendenpolitik fügt sich in unsere Finanzstrategie ein. Im Interesse aller Stakeholder streben wir eine kontinuierliche Dividendenentwicklung an, die unsere Aktionäre angemessen am Geschäftserfolg beteiligt. Daher berücksichtigt die vorgeschlagene Höhe der Dividende unsere finanzwirtschaftlichen Ziele, insbesondere die Absicherung einer soliden finanziellen Basis im Rahmen der Umsetzung unserer Strategie.

Vorstand und Aufsichtsrat der Volkswagen AG schlagen eine Dividende von 0,11 € je Stammaktie und 0,17 € je Vorzugsaktie vor. Auf dieser Basis beträgt die Ausschüttungssumme für das Geschäftsjahr 2015 insgesamt 0,1 (2,3) Mrd.  €. Die Ausschüttungsquote basiert auf dem Konzernergebnis nach Steuern, das auf die Aktionäre der Volkswagen AG entfällt und im Berichtsjahr negativ war. Im Vorjahr belief sich die Ausschüttungsquote auf 21,2 %. Mittelfristig streben wir eine Ausschüttungsquote von 30 % an.

DIVIDENDENRENDITE

Auf Basis des Dividendenvorschlags für das Berichtsjahr liegt die Dividendenrendite der Volkswagen Stammaktie, gemessen am Schlusskurs des letzten Handelstages 2015, bei 0,1 (2,7) %. Für die Vorzugsaktie ergibt sich eine Dividendenrendite von 0,1 (2,6) %.

Den aktuellen Dividendenvorschlag finden Sie im Kapitel „Volkswagen AG (Kurzfassung nach HGB)“.

ERGEBNIS JE AKTIE

Das unverwässerte Ergebnis je Stammaktie für das Geschäftsjahr 2015 betrug −3,20 (21,82) €. Bei den Vorzügen ergab sich ein unverwässertes Ergebnis je Aktie von −3,09 (21,88) €. Die Berechnung basiert gemäß IAS 33 auf der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während des Berichtsjahres im Umlauf befindlichen Stamm- beziehungsweise Vorzugsaktien.

Bei der Ermittlung des Ergebnisses je Aktie für das Geschäftsjahr 2015 war die tatsächliche Anzahl der geschaffenen Vorzugsaktien aus den Pflichtwandelanleihen vollumfänglich einzubeziehen.

Beim Vorjahresvergleich ist zu berücksichtigen, dass gemäß IAS 33.23 auch alle potenziellen Aktien, die sich aus der Wandlung einer Pflichtwandelanleihe ergeben können, wie bereits ausgegebene Aktien zu behandeln und somit bei der Ermittlung des unverwässerten und des verwässerten Ergebnisses je Aktie zu berücksichtigen waren. Gemäß IAS 33.26 war die Anzahl der im Vorjahr enthaltenen potenziellen Vorzugsaktien rückwirkend durch die tatsächlich im Zuge der freiwilligen und pflichtgemäßen Wandlung im Berichtsjahr entstandenen Aktien zu ersetzen. Außerdem waren die neuen Vorzugsaktien aus der Kapitalerhöhung seit ihrer Einführung am regulierten Markt am 12. Juni 2014 mit in die Betrachtung einzubeziehen. Da die unverwässerte und die verwässerte Zahl der Aktien identisch sind, entspricht das unverwässerte Ergebnis je Aktie dem verwässerten Ergebnis je Aktie.

Zur Ermittlung des Ergebnisses je Aktie siehe auch die Anhangangabe 11 im Volkswagen Konzernabschluss.