Arbeit der Ausschüsse

Um die ihm obliegenden Aufgaben wahrzunehmen, hat der Aufsichtsrat fünf Ausschüsse gebildet: das Präsidium, den Nominierungsausschuss, den Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG, den Prüfungsausschuss und seit Oktober 2015 den Sonderausschuss Dieselmotoren. Das Präsidium und der Sonderausschuss Dieselmotoren setzen sich aus jeweils drei Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. Die Vertreter der Anteilseigner im Präsidium bilden den Nominierungsausschuss. Den übrigen beiden Ausschüssen gehören je zwei Vertreter der Anteilseigner- und der Arbeitnehmerseite an. Die personelle Zusammensetzung dieser Ausschüsse zum 31. Dezember 2015 finden Sie im Kapitel "Organe" dieses Geschäftsberichts ersichtlich.

Das Präsidium des Aufsichtsrats traf sich im abgelaufenen Geschäftsjahr zu zwölf Sitzungen. Bei diesen Terminen wurden neben den Beratungen zur personellen Besetzung des Vorstands vor allem die Beschlüsse des Aufsichtsrats sorgfältig vorbereitet und die nicht vergütungsbezogenen vertraglichen Angelegenheiten des Vorstands behandelt. Zudem beschäftigte sich das Präsidium ab September 2015 intensiv mit den Vorgängen im Zusammenhang mit der Abgasthematik.

Der Nominierungsausschuss hat die Aufgabe, dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung zu nennen. Dieser Ausschuss tagte im Berichtsjahr drei Mal.

Der Vermittlungsausschuss musste im Jahr 2015 nicht einberufen werden.

Der Prüfungsausschuss kam im Geschäftsjahr 2015 zu sechs Sitzungen zusammen. Der Schwerpunkt lag dabei auf den Themen Konzernabschluss, Risikomanagement einschließlich des Internen Kontrollsystems sowie Arbeit der Compliance-Organisation des Unternehmens. Darüber hinaus beschäftigte sich der Prüfungsausschuss mit den Quartalsberichten und dem Halbjahresfinanzbericht des Konzerns sowie mit aktuellen Fragen der Rechnungslegung und deren Kontrolle durch den Abschlussprüfer.

Der Sonderausschuss Dieselmotoren hat die Aufgabe, sämtliche Vorgänge im Zusammenhang mit der Abgasthematik zu koordinieren. Insbesondere soll der Sonderausschuss den Fortgang der internen Untersuchungen überprüfen. Zudem lässt er sich regelmäßig vom Vorstand Bericht zu den aktuellen Entwicklungen erstatten. Schließlich ist er mit der Prüfung etwaiger Konsequenzen aus den Erkenntnissen betraut. Seit seiner Einsetzung am 7. Oktober 2015 ist der Sonderausschuss Dieselmotoren im Geschäftsjahr 2015 zu sechs Sitzungen zusammengetreten.

Zudem trafen sich die Vertreter der Anteilseigner und der Arbeitnehmer in der Regel vor den Aufsichtsratssitzungen zu getrennten Vorbesprechungen.